Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Nach dem Motto: Eine Schneeflocke, ein Ausrutscher, ein gebrochenes Bein ....
Darunter fällt beispielsweise eine Vernachlässigung der Räum- & Streupflichten.
Eine Haus- & Grunstückshaftpflicht ist daher unverzichtbar.
Für die selbst bewohnte Immobilie in Alleinbesitz ist dieses Risiko in der Regel bereits über die >> privat Haftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für vermietete, nur gelegentlich bewohnte oder leer stehende Immobilien oder Grundstücke und auch jeweils immer nur für das erste selbst bewohnte Haus.
Insbesondere Erbengemeinschaften sind durch dieses Risiko gefährdet, da oft nur ein Erbe das Haus bewohnt, die anderen Erben jedoch anteilig haften, da ihr jeweiliger Erbteil nicht über die Privathaftpflicht mitversichert ist.
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