Wofür ist Auslandskrankenschutz oder eine Reiseversicherung sinnvoll?
Mit einer Auslandskrankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Auslagen bei Krankheit im Ausland erstattet zu bekommen und schützt Sie, die teilweise sehr hohen Kosten für eine medizinische Behandlung zu einem großen Teil selbst tragen müssen.
Auch bei einer Versicherung beispielsweise über die gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland und durch die europäische Versichertenkarte, wird nur ein kleiner Teil der Kosten erstattet.
Mit der Reiseversicherung (Reiserücktrittskosten- / Reiseabbruchversicherung) schützt Sie sich vor hohen Kosten, die Sie im Zusammenhang mit einer Reise selbst getragen werden müssen.
Bei einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung gilt dies beispielsweise für Stornierungs- oder Umbuchungskosten, die vom Veranstalter, vom Hotel oder von einer Fluggesellschaft erhoben werden. Unsere Versicherungen bieten für jede Reise den passenden Versicherungsschutz.
Welche Reiseversicherungen benötigen Sie?
Pauschal lässt sich weder bei Krankenversicherungen noch Reiserücktrittsversicherungen sagen, welcher Schutz der Beste ist. Welche Reiseversicherung notwendig ist, kommt auf Ihre Bedürfnisse an.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandskrankenversicherung die größten Risiken in Zusammenhang mit einer Reise abdecken. Zum einen das Risiko, vor Antritt der Reise zu erkranken und zum anderen das Risiko am Urlaubsort zu erkranken und medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Eine sinnvolle Absicherung hängt von der Personenauswahl, Ihren Reisevorlieben und der Art und Häufigkeit Ihrer Geschäfts- und Urlaubsreisen ab. Wichtig ist, sich rechtzeitig vor Reiseantritt mit einem fehlenden Reiseschutz auseinanderzusetzen und zu erkennen, dass viele Risiken durch die Standardversicherungen im Heimatland nicht abgedeckt werden. Um nicht bis zum Reiseende eine finanzielle Benachteiligung fürchten zu müssen und sorgenfrei unterwegs zu sein, ist der rechtzeitige Abschluss für Einzel- oder Gruppenreisen anzuraten.
▼ Reiseversicherungen vom mehrfachen Testsieger "TravelSecure®"
Bei den Reiseversicherungen von TravelSecure® handelt es sich um vielseitigen Schutz, um Ihre Urlaubsreisen im Heimatland oder Ausland sorgenfrei und ohne finanzielle Bedenken zu genießen. Die Versicherungen beinhalten einen umfangreichen Schutz, der sich aus mehreren Vertragselementen zusammensetzt und an Ihre Vorstellungen für jede In- oder Auslandsreise angepasst werden kann. Zu den wichtigsten Leistungselementen, die Sie als Reiseschutz für Einzelpersonen, Paare und sonstige Mitreisende abschließen können, gehören:
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Reiseunfallversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Reisegepäckversicherung
Ob als Auslandsabenteuer von Studenten, als Urlaub oder klassische Geschäftsreise - der Versicherungsschutz der TravelSecure® geht auf Ihre persönlichen Bedürfnisse für jede Reiseart ein. Dabei sichern Sie nicht einfach den Gesamtreisepreis oder Ihr Gepäck beim Auslandsaufenthalt vor einem drohenden Verlust oder Schadensfall ab. TravelSecure® steht Ihnen auch im Servicebereich als starker Partner zur Seite, der von Ihrer Schadenmeldung bis zur unkomplizierten Erstattung der Schadenskosten sowie einen weltweiten Notruf-Service auf vielfältige Weise weiterhilft.
Hinweis zur Beratungspflicht & zum Dokumentationsverzicht
Wir sind verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Ihnen vor Antragstellung eine Beratung gemäß § 61 VVG zusteht.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zum Produkt oder für eine Beratung zur Verfügung.
Telefonisch erreichen Sie uns von Mo bis Do von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr und Freitags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr unter +49 351 4706577.
Gern können Sie uns auch Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage stellen.
>> Hier finden Sie unsere Erstinformation gemäß VersVermV
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie für diese Art Versicherung die Berechnungen selber vornehmen und den Versicherungsschutz durch einen Onlineantrag auch selber beantragen können.
Sie verzichten auf eine Dokumentation der telefonischen Beratung, auch wenn diese stattgefunden hat. Sie werden hiermit belehrt, dass sich dies eventuell nachteilig auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber uns als Versicherungsvermittler nach § 63 VVG auswirken kann
Generell berücksichtigen wir als Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten. Bei der Produktauswahl wurde nur eine beschränkte Anzahl von Versicherungsangeboten von auf dem deutschen Versicherungsmarkt tätigen Gesellschaften berücksichtigt. Insofern ist die Beratungsgrundlage eingeschränkt. Uns als Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten.