Versicherung für Campingfass / Schlaffass / Fasssauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus
Speziell für die Besitzer und Betreiber / Vermieter von Campingfässern / Schlaffässern / Fasssaunen / Saunawagen / Finnhäusern oder Gartenhäusern, welche Ihr Objekt nicht nur in Dresden und Umgebung auf einem Gelände eines Campingplatzes, Ferienpark, privaten Grundstück oder Wochenendgrundstück / Feriengrundstück stehen haben, bieten wir Ihnen als Spezialmakler ein umfassendes Versicherungspaket mit Allgefahrendeckung an, welches den Rundumschutz für das Objekt (Gebäudeversicherung), für den Hausrat / Inhalt / Inventar (Hausratversicherung) sowie der Objektverglasung (Glasbruchversicherung) abdeckt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie es privat nutzen oder vermieten.
Versichert werden können nicht fest mit dem Erdboden verbundene Objekte wie:
Campingfass / Schlaffass / Fasssauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus / Blockbohlen-Gartenhaus, welche:
- sich in Deutschland befinden
- nicht älter als 50 Jahre sind
darüber hinaus auch für fest mit dem Objekt verbundene
- An- und Zubauten und Schutzdächer
- Terrassen nebst Überdachungen
- Antennen- oder Sat-Anlage,
- Photovoltaik- oder Solaranlagen
sowie auch Schutz für den Hausrat / das Inventar / Inhalt / die beweglichen Sachen wie z.B.
- Sachen zur privaten Nutzung und des persönlichen Bedarfs
- Möbel, Teppiche, Geschirr, elektrische Haushaltsgeräte
- Geräte der Unterhaltungselektronik, wie z.B. Fernseher, Receiver, Radios, Lautsprecher
Der Versicherungsumfang für Campingfass / Schlaffass / Fassauna / Saunawagen / Finnhaus
Folgende Gefahren sind über unsere Spezialversicherung abgesichert:
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Überschalldruck, Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität bis 1.000,- Euro
- Sturm ab Windstärke 8 / Hagel
- Einbruchdiebstahl & Gebäudebeschädigungen / Vandalismus nach einem Einbruch
- Schneedruck / Schneelast
- Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
- Schäden durch Überschwemmung (je nach Lage des Grundstücks / Objektes)
- Glasbruchschäden am Objekt sowie Mobiliar (auch für Kunststoff / Acrylglas)
- Schäden durch mut- oder böswillige Sachbeschädigungen - wahlweise bis 5.000 Euro oder bis 10.000 Euro (Selbstbehalt 150 Euro)
- Fahrlässige Sachschäden durch den Mieter am Vermietobjekt bzw. Inventar bis max. 5.000 Euro. (Selbstbehalt 250 Euro)
- gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung des Objektes bis zu 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten (Fremdschäden) durch den Dauerstandplatz / Grundstück oder das Objekt mit wahlweise bis 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio Euro Deckungssumme können eingeschlossen werden
Nach einem Versicherungsfall weiterhin folgende Kosten:
- die Wiederherstellung bzw. Reparatur
- das Auf- und Wegräumen
- Entsorgung und Abtransport
- Bewegung, Veränderung und Schutz zum Zweck der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
- Kosten für Dekontamination von Erdreich bis 20.000 Euro
- Gutachten durch Sachverständige
Die genannten Kosten werden insgesamt bis zu 25 % der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme zusätzlich ersetzt, auf Weisung des Versicherers entstandene Kosten insgesamt bis zu 100 % der der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme.
- Kosten für den Ausfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Objekten für 60 Tage und bis 50 Euro je Tag
▼ Was sieht das mit dem Schutz über eine Wohngebäudeversicherung aus?
Viele Gebäude- und Wohngebäudeversicherungen schließen Nebengebäude in den Versicherungsschutz mit ein und sind grundsätzlich in gleicher Weise wie das Hauptgebäude mitversichert.
Problem 1: Die Definition eines Nebengebäudes - ab wann gilt ein Nebengebäude wirklich als Nebengebäude?
Die allgemein gültige Definition für Nebengebäude lautet wie folgt:
Grundsätzlich gelten Gebäude für die Wohngebäudeversicherung als Nebengebäude, wenn sie
- freistehend und nicht mit dem Hauptgebäude verbunden sind,
- nicht wohnwirtschaftlich genutzt werden und
- massiv gebaut sind, BAK I oder BAK II
Carports, Gartenhäuschen, Gewächshäuser oder Geräteschuppen o.ä. zählen also nicht als Nebengebäude nach dieser Definition.
Weiterhin, alles was nicht fest mit dem Erdboden verbunden ist, so auch z.B. Wohnwagen oder Zelte, gelten nicht als Nebengebäude.
Nächster Punkt ist, dass nun die Nutzung von Campingfass / Schlaffass / Fasssauna o.ä. eigentlich doch eher wohnwirtschaftlich ist.
Problem 2: Definition eines Nebengebäudes über eine Baugenehmigung.
Eine Baugenehmigung für Nebengebäude ist in der Regel für Carports, Wintergärten, Garagen, Garten- und Gewächshäuser einzuholen.
Ob Sie aber eine Baugenehmigung brauchen, hängt zunächst vom Bundesland ab in dem es errichtet werden soll.
In Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist die Genehmigungspflicht von der Grundfläche oder vom umbauten Raum abhängig, in den anderen Bundesländern benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung.
Weiterhin ist die Größe und Nutzung mit ausschlaggebend. Selbst wenn die maximale genehmigungsfreien Größe bzw. der Rauminhalt auch nicht überschritten wird, so ist auch entscheidend, wie das Nebengebäude genutzt wird und bewohnbare Nebengebäude bedürfen fast immer einer Baugenehmigung.
Ein Campingfass / Schlaffass / Fasssauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus / Blockbohlen-Gartenhaus beinhaltet jedoch einen Aufenthaltsraum und vielleicht sogar eine Feuerstätte und ist somit unabhängig von der Größe genehmigungspflichtig.
Sollten Sie nun aber keine Baugenehmigung haben, ist es somit per Definition auch kein Nebengebäude und fällt somit möglicherweise nicht unter den Versicherungsschutz aus dem Vertrag des versicherten Hauptgebäudes.
Problem 3: Der begrenzte Versicherungsschutz über die Größe oder die Wertgrenze des Nebengebäudes
Ob und welche Nebengebäude ohne besonderen Antrag mitversichert gelten, ist von Versicherer zu Versicherer aber sehr verschieden und nicht einheitlich definiert. Mal gilt eine maximale Wertgrenze / begrenzte Versicherungssumme, mal ist die Fläche eines oder alle Nebengebäude das entscheidende Kriterium.
Gleiches gilt für den Einschluss von sonstigem Grundstückzubehör wie Garten- und Gewächshäuser, Hundehütten o.ä.
Prämienüberblick der Spezialversicherung von Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Dresden fürCampingfass / Schlaffass / Fassauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus / Blockbohlen-Gartenhaus |
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Versicherungssumme | Laufzeit 3 Jahre inkl. 10% Nachlass | Laufzeit 1 Jahr |
bis 10.000 € |
107,10 € / Jahr |
119,00 € / Jahr |
bis 12.500 € |
133,88 € / Jahr |
148,75 € / Jahr |
bis 15.000 € |
160,65 € / Jahr | 178,50 € / Jahr |
bis 17.500 € |
187,43 € / Jahr | 208,25 € / Jahr |
bis 20.000 € |
214,20 € / Jahr | 238,00 € / Jahr |
bis 25.000 € |
267,75 € / Jahr |
297,50 € / Jahr |
bis 30.000 € |
321,30 € / Jahr | 357,00 € / Jahr |
über 30.000 € |
>> auf Anfrage |
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Mehrbeitrag für die Zusatzpakete | ||
Vandalismus je 5.000 € |
53,55 € / Jahr | 59,50 € / Jahr |
Vermieter-Paket |
53,55 € / Jahr | 59,50 € / Jahr |
Mehrbeitrag für Einschluss der Grundstückshaftpflicht (Fremdschadendeckung) |
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bis 5 Mio € |
22,50 € / Jahr |
25,00 € / Jahr |
bis 10 Mio € |
33,75 € / Jahr | 37,50 € / Jahr |
bis 20 Mio € |
40,50 € / Jahr | 45,00 € / Jahr |
Dokumente zum Downloaden:
Häufig gestellte Fragen zur Spezialversicherung Campingfass / Schlaffass / Fasssauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus / Blockbohlen-Gartenhaus mit Allgefahrendeckung von CampingAssec
Wir möchten hier noch einmal detalliert auf einige Punkte zu unserer exklusiven Spezialversicherung mit Allgefahrendeckung mit unseren Partnern "HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG" etwas genauer eingehen und häufige gestellte Fragen beantworten.
▼ Wer ist Ansprechpartner bei möglichen Fragen?
Ansprechpartner rund um ihren Vertrag sind wir von CampingAssec, die "Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" mit Sitz in Dresden.
Als Entwickler der Produkte mit unseren Partnergesellschaften sind wir der exklusive Vertragspartner dieser Sonderkonzepte für Gartenlaubenersicherung / Gartenhausversicherung / Kleingartenversicherung und wir sind nicht nur für die Vermittlung sondern auch für die Betreuung unserer Kunden während der Vertragslaufzeit zuständig, denn wir legen großen Wert auf Service und die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten, dass Sie sich als unserer Kunde bestens aufgehoben fühlen und optimal betreut werden und begleiten Sie auch im Schadensfall.
Weiterhin stehen Ihnen natürlich auch die entsprechenden Versicherer / Gesellschaften als unmittelbare Vertragspartner zur Verfügung.
▼ Bei welchem Unternehmen ist man versichert?
Für unsere exklusive Versicherung mit Allgefahrenschutz für Campingfass / Schlaffass / Fasssauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus / Blockbohlen-Gartenhaus wird die Verwaltung des Vertrages vom Assecuradeur "HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG" in Hamburg vorgenommen. Die "HVS" ist Teil der "Carl Rieck Unternehmensgruppe", einem Hamburger Traditionsunternehmen mit 170jähriger Firmengeschichte.
Allianz Versicherung, Alte Leipziger Versicherung, AXA Versicherung, ERGO Versicherung und Gothaer Versicherung.
▼ Wer kann diese Versicherung abschließen?
Einen Antrag auf Versicherungsschutz können alle volljährigen Personen stellen, welche Ihren Haupt- bzw. Nebenwohnsitz mit Postanschrift in Deutschland haben.
▼ Was verstehen wir unter einer Allgefahrendeckung?
Bei Standardprodukten zur Gebäudeversicherung von Nebengebäucen sind meist nur Schäden durch die Grundgefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und / oder Leitungswasser versichert un im Rahmen der Hausratversicherung für das Inventar / Laubeninhalt zustätzlich meist nur Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch.
Weitergehende Gefahren müssen entweder dazu gewählt werden oder werden gar nicht erst als Absicherung angeboten.
Oft ist sich der Verbraucher aber gar nicht bewusst, welche Gefahren es noch geben kann oder ob diese Gefahren abgesichert werden sollten.
Damit Sie als unserer Kunde von CampingAssec im Schadensfall bestmöglich versichert sind, haben wir mit unserem Versicherungspartner "HVS" über die Grundgefahren noch viele weitergehende Gefahren in einem Paket gebündelt und zusammengefasst und somit sind unsere Kunden über unsere exklusiven Spezialversicherung bei Schäden durch folgende Gefahren abgesichert:
Feuer / Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Rauch
Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Überschalldruck
Sturm ab Windstärke 8
Hagel
Diebstahl und Raub des Objektes
Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus / Objektbeschädigungen nach einem Einbruch
Schneedruck / Schneelast
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
Schäden durch Überschwemmung (je nach Lage des Standplatzes / Objektes)
Glasbruchschäden am Objekt (auch für Kunststofffenster) sowie Mobiliar
weiterhin:
Mietverlust bei vermieteten Objekten
Hinweis:
Auf die Absicherung von Leitungswasserschäden und Rohrbruch durch Frost haben wir absichtlich verzichtet, da fast alle Campingfässern / Schlaffässern / Fasssaunen / Saunawagen / Finnhäusern oder Gartenhäusern kein Leitungswasser anliegt und man kann sich somit die Prämie für diesen nicht benötigten Versicherungsschutz sparen.
▼ Welche Kosten sind im Schadensfall versichert?
Folgende Kosten sind bei Schäden am Objekt / Gebäude oder Hausrat / Inhalt / Inventar versichert:
Kosten für das Auf- und Wegräumen, der Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen.
Kosten die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Kosten für den Transport und die Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist, je nach Produkt max. für 180 Tage.
Für den Schutz (z. B. für Bewachung) versicherter Sachen, max. bis 72 Stunden.
Für Kosten von Schlossänderungen, wenn Schlüssel durch einen Einbruch abhandengekommen.
Kosten für Provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch bis 500,- €
Aufräumungskosten für durch Sturm umgestürzte Bäume, wenn der VN die Gefahr dafür trägt.
Die Kosten für die Dekontamination von Erdreich bis 50.000,- €
Kosten für Wassermehrverbrauch infolge Rohrbruch bis 500,- €
Sachverständigenkosten
▼ Gibt es eine Wartezeit im Schadenfall?
Prinzipiell ist keine Wartezeit im Rahmen unserer Spezialversicherung vorgesehen.
▼ Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Prinzipiell ist keine Selbstbeteiligung im Rahmen unserer Spezialversicherung für Campingfass / Schlaffass / Fasssauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus / Blockbohlen-Gartenhaus vorgesehen.
▼ Welche Laufzeit hat der Vertrag?
Sie können die Laufzeit des Vertrages frei wählen.
Es stehen Ihnen wahlweise eine Laufzeit von 1 Jahr und von 3 Jahren inkl. 10% Laufzeitnachlass zur Verfügung.
Wird der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit durch Sie oder den Versicherer gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht durch den Erwerber bei Verkauf des Objektes / Grundstückes oder bei einer Prämienerhöhung.