Spezialversicherung für Campingfass / Schlaffass / Fasshaus / Saunawagen / Finnhaus / Blockbohlenhaus

• Schutz für privat oder gewerblich genutzte / vermietete Objekte

• Schutz für Inventar / Hausrat / bewegliche Sachen im Objekt

• Schutz bei Haftpflichtschäden durch den Dauerstandplatz

• Schutz bei Haftpflichtschäden durch die Vermietung

Versicherung für Campingfass / Schlaffass / Fasssauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus

Speziell für die Besitzer und Betreiber / Vermieter von Campingfässern / Schlaffässern / Fasssaunen / Saunawagen / Finnhäusern oder Gartenhäusern, welche Ihr Objekt nicht nur in Dresden und Umgebung auf einem Gelände eines Campingplatzes, Ferienpark, privaten Grundstück oder Wochenendgrundstück / Feriengrundstück stehen haben, bieten wir Ihnen als Spezialmakler ein umfassendes Versicherungspaket mit Allgefahrendeckung an, welches den Rundumschutz für das Objekt (Gebäudeversicherung), für den Hausrat / Inhalt / Inventar (Hausratversicherung) sowie der Objektverglasung (Glasbruchversicherung) abdeckt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie es privat nutzen oder vermieten.

Versichert werden können nicht fest mit dem Erdboden verbundene Objekte wie:

Campingfass / Schlaffass / Fasssauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus / Blockbohlen-Gartenhaus, welche:

  • sich in Deutschland befinden
  • nicht älter als 50 Jahre sind

darüber hinaus auch für fest mit dem Objekt verbundene

  • An- und Zubauten und Schutzdächer
  • Terrassen nebst Überdachungen
  • Antennen- oder Sat-Anlage,
  • Photovoltaik- oder Solaranlagen

sowie auch Schutz für den Hausrat / das Inventar / Inhalt / die beweglichen Sachen wie z.B.

  • Sachen zur privaten Nutzung und des persönlichen Bedarfs
  • Möbel, Teppiche, Geschirr, elektrische Haushaltsgeräte
  • Geräte der Unterhaltungselektronik, wie z.B. Fernseher, Receiver, Radios, Lautsprecher
 
Zur Prämienübersicht der Laubenversicherung / Gartenhausversicherung
 
Zum Onlineantrag zur Dauercamping-Premium-Versicherung 

Der Versicherungsumfang für Campingfass / Schlaffass / Fassauna / Saunawagen / Finnhaus

Folgende Gefahren sind über unsere Spezialversicherung abgesichert:

Im Grundschutz:
  • Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Überschalldruck, Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität bis 1.000,- Euro
  • Sturm ab Windstärke 8 / Hagel
  • Einbruchdiebstahl & Gebäudebeschädigungen / Vandalismus nach einem Einbruch
  • Schneedruck / Schneelast
  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schäden durch Überschwemmung (je nach Lage des Grundstücks / Objektes)
  • Glasbruchschäden am Objekt sowie Mobiliar (auch für Kunststoff / Acrylglas)
Zusätzlich optional reine Vandalismusschäden:
  • Schäden durch mut- oder böswillige Sachbeschädigungen - wahlweise bis 5.000 Euro oder bis 10.000 Euro (Selbstbehalt 150 Euro)
Zusätzlich über optionales Vermieter-Paket:
  • Fahrlässige Sachschäden durch den Mieter am Vermietobjekt bzw. Inventar bis max. 5.000 Euro. (Selbstbehalt 250 Euro)
  • gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung des Objektes bis zu 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Zusätzlich über die optionale Standplatzhaftpflicht / Grundstückshaftpflicht:
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten (Fremdschäden) durch den Dauerstandplatz / Grundstück oder das Objekt  mit wahlweise bis 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio Euro Deckungssumme können eingeschlossen werden
 

Nach einem Versicherungsfall weiterhin folgende Kosten:

Im Grundschutz:
  • die Wiederherstellung bzw. Reparatur
  • das Auf- und Wegräumen
  • Entsorgung und Abtransport
  • Bewegung, Veränderung und Schutz zum Zweck der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
  • Kosten für Dekontamination von Erdreich bis 20.000 Euro
  • Gutachten durch Sachverständige

Die genannten Kosten werden insgesamt bis zu 25 % der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme zusätzlich ersetzt, auf Weisung des Versicherers entstandene Kosten insgesamt bis zu 100 % der der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme.

Zusätzlich über optionales Vermieter-Paket:
  • Kosten für den Ausfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Objekten für 60 Tage und bis 50 Euro je Tag
 
Zum Onlineantrag zur Dauercamping-Premium-Versicherung 

▼   Was sieht das mit dem Schutz über eine Wohngebäudeversicherung aus?

 

Viele Gebäude- und Wohngebäudeversicherungen schließen Nebengebäude in den Versicherungsschutz mit ein und sind grundsätzlich in gleicher Weise wie das Hauptgebäude mitversichert.

Problem 1: Die Definition eines Nebengebäudes - ab wann gilt ein Nebengebäude wirklich als Nebengebäude?

Die allgemein gültige Definition für Nebengebäude lautet wie folgt:

Grundsätzlich gelten Gebäude für die Wohngebäudeversicherung als Nebengebäude, wenn sie

  • freistehend und nicht mit dem Hauptgebäude verbunden sind,
  • nicht wohnwirtschaftlich genutzt werden und
  • massiv gebaut sind, BAK I oder BAK II

Carports, Gartenhäuschen, Gewächshäuser oder Geräteschuppen o.ä. zählen also nicht als Nebengebäude nach dieser Definition.

Weiterhin, alles was nicht fest mit dem Erdboden verbunden ist, so auch z.B. Wohnwagen oder Zelte, gelten nicht als Nebengebäude.

Nächster Punkt ist, dass nun die Nutzung von Campingfass / Schlaffass / Fasssauna o.ä. eigentlich doch eher wohnwirtschaftlich ist.

 

Problem 2: Definition eines Nebengebäudes über eine Baugenehmigung.

Eine Baugenehmigung für Nebengebäude ist in der Regel für Carports, Wintergärten, Garagen, Garten- und Gewächshäuser einzuholen.

Ob Sie aber eine Baugenehmigung brauchen, hängt zunächst vom Bundesland ab in dem es errichtet werden soll.

In Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist die Genehmigungspflicht von der Grundfläche oder vom umbauten Raum abhängig, in den anderen Bundesländern benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung.

Weiterhin ist die Größe und Nutzung mit ausschlaggebend. Selbst wenn die maximale genehmigungsfreien Größe bzw. der Rauminhalt auch nicht überschritten wird, so ist auch entscheidend, wie das Nebengebäude genutzt wird und bewohnbare Nebengebäude bedürfen fast immer einer Baugenehmigung.

Ein Campingfass / Schlaffass / Fasssauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus / Blockbohlen-Gartenhaus beinhaltet jedoch einen Aufenthaltsraum und vielleicht sogar eine Feuerstätte und ist somit unabhängig von der Größe genehmigungspflichtig.

Sollten Sie nun aber keine Baugenehmigung haben, ist es somit per Definition auch kein Nebengebäude und fällt somit möglicherweise nicht unter den Versicherungsschutz aus dem Vertrag des versicherten Hauptgebäudes.

 

Problem 3: Der begrenzte Versicherungsschutz über die Größe oder die Wertgrenze des Nebengebäudes

Ob und welche Nebengebäude ohne besonderen Antrag mitversichert gelten, ist von Versicherer zu Versicherer aber sehr verschieden und nicht einheitlich definiert. Mal gilt eine maximale Wertgrenze / begrenzte Versicherungssumme, mal ist die Fläche eines oder alle Nebengebäude das entscheidende Kriterium.

Gleiches gilt für den Einschluss von sonstigem Grundstückzubehör wie Garten- und Gewächshäuser, Hundehütten o.ä.

 

Zum Antrag auf Dachzelt- & Reisegepäckversicherung

Prämienüberblick der Spezialversicherung von Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Dresden für

Campingfass / Schlaffass / Fassauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus / Blockbohlen-Gartenhaus

Versicherungssumme Laufzeit 3 Jahre inkl. 10% Nachlass Laufzeit 1 Jahr
bis   10.000 €
107,10 € / Jahr
119,00 € / Jahr
bis   12.500 €
133,88 € / Jahr
148,75 € / Jahr
bis   15.000 €
160,65 € / Jahr 178,50 € / Jahr
bis   17.500 €
187,43 € / Jahr 208,25 € / Jahr
bis   20.000 €
214,20 € / Jahr 238,00 € / Jahr
bis   25.000 €
267,75 € / Jahr
297,50 € / Jahr
bis   30.000 €
321,30 € / Jahr 357,00 € / Jahr
über 30.000 €
>> auf Anfrage
Mehrbeitrag für die Zusatzpakete
Vandalismus je 5.000 €
53,55 € / Jahr 59,50 € / Jahr
Vermieter-Paket
53,55 € / Jahr 59,50 € / Jahr
Mehrbeitrag für Einschluss der Grundstückshaftpflicht (Fremdschadendeckung)
bis   5 Mio €
22,50 € / Jahr
25,00 € / Jahr
bis 10 Mio €
33,75 € / Jahr 37,50 € / Jahr
bis 20 Mio €
40,50 € / Jahr 45,00 € / Jahr

Häufig gestellte Fragen zur Spezialversicherung Campingfass / Schlaffass / Fasssauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus / Blockbohlen-Gartenhaus mit Allgefahrendeckung von CampingAssec

Wir möchten hier noch einmal detalliert auf einige Punkte zu unserer exklusiven Spezialversicherung mit Allgefahrendeckung mit unseren Partnern "HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG" etwas genauer eingehen und häufige gestellte Fragen beantworten.

▼   Wer ist Ansprechpartner bei möglichen Fragen?

Ansprechpartner rund um ihren Vertrag sind wir von CampingAssec, die "Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" mit Sitz in Dresden.

Als Entwickler der Produkte mit unseren Partnergesellschaften sind wir der exklusive Vertragspartner dieser Sonderkonzepte für Gartenlaubenersicherung / Gartenhausversicherung / Kleingartenversicherung und wir sind nicht nur für die Vermittlung sondern auch für die Betreuung unserer Kunden während der Vertragslaufzeit zuständig, denn wir legen großen Wert auf Service und die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten, dass Sie sich als unserer Kunde bestens aufgehoben fühlen und optimal betreut werden und begleiten Sie auch im Schadensfall.

Weiterhin stehen Ihnen natürlich auch die entsprechenden Versicherer / Gesellschaften als unmittelbare Vertragspartner zur Verfügung.

▼   Bei welchem Unternehmen ist man versichert?

Für unsere exklusive Versicherung mit Allgefahrenschutz für Campingfass / Schlaffass / Fasssauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus / Blockbohlen-Gartenhaus wird die Verwaltung des Vertrages vom Assecuradeur "HVS -  Hamburger Versicherungs-Service AG" in Hamburg vorgenommen. Die "HVS" ist Teil der "Carl Rieck Unternehmensgruppe", einem Hamburger Traditionsunternehmen mit 170jähriger Firmengeschichte.

Risikoträger / Versicherer ist ein Konsortium bestehend aus folgenden Gesellschaften:

Allianz Versicherung, Alte Leipziger Versicherung, AXA Versicherung, ERGO Versicherung und Gothaer Versicherung.

▼   Wer kann diese Versicherung abschließen?

Einen Antrag auf Versicherungsschutz können alle volljährigen Personen stellen, welche Ihren Haupt- bzw. Nebenwohnsitz mit Postanschrift in Deutschland haben.

▼   Was verstehen wir unter einer Allgefahrendeckung?

Bei Standardprodukten zur Gebäudeversicherung von Nebengebäucen sind meist nur Schäden durch die Grundgefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und / oder Leitungswasser versichert un im Rahmen der Hausratversicherung für das Inventar / Laubeninhalt zustätzlich meist nur Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch.

Weitergehende Gefahren müssen entweder dazu gewählt werden oder werden gar nicht erst als Absicherung angeboten.

Oft ist sich der Verbraucher aber gar nicht bewusst, welche Gefahren es noch geben kann oder ob diese Gefahren abgesichert werden sollten.

Damit Sie als unserer Kunde von CampingAssec im Schadensfall bestmöglich versichert sind, haben wir mit unserem Versicherungspartner "HVS" über die Grundgefahren noch viele weitergehende Gefahren in einem Paket gebündelt und zusammengefasst und somit sind unsere Kunden über unsere exklusiven Spezialversicherung bei Schäden durch folgende Gefahren abgesichert:

Feuer / Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Rauch

Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Überschalldruck

Sturm ab Windstärke 8

Hagel

Diebstahl und Raub des Objektes

Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus / Objektbeschädigungen nach einem Einbruch

 

Schneedruck / Schneelast

Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch

Schäden durch Überschwemmung (je nach Lage des Standplatzes / Objektes)

Glasbruchschäden am Objekt (auch für Kunststofffenster) sowie Mobiliar

weiterhin:

Mietverlust bei vermieteten Objekten

Hinweis:

Auf die Absicherung von Leitungswasserschäden und Rohrbruch durch Frost haben wir absichtlich verzichtet, da fast alle Campingfässern / Schlaffässern / Fasssaunen / Saunawagen / Finnhäusern oder Gartenhäusern kein Leitungswasser anliegt und man kann sich somit die Prämie für diesen nicht benötigten Versicherungsschutz sparen.

▼   Welche Kosten sind im Schadensfall versichert?

Folgende Kosten sind bei Schäden am Objekt / Gebäude oder Hausrat / Inhalt / Inventar versichert:

Kosten für das Auf- und Wegräumen, der Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen.

Kosten die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.

Kosten für den Transport und die Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist, je nach Produkt max. für 180 Tage.

Für den Schutz (z. B. für Bewachung) versicherter Sachen, max. bis 72 Stunden.

Für Kosten von Schlossänderungen, wenn Schlüssel durch einen Einbruch abhandengekommen.

Kosten für Provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch bis 500,- €

Aufräumungskosten für durch Sturm umgestürzte Bäume, wenn der VN die Gefahr dafür trägt.

Die Kosten für die Dekontamination von Erdreich bis 50.000,- €

Kosten für Wassermehrverbrauch infolge Rohrbruch bis 500,- €

Sachverständigenkosten

▼   Gibt es eine Wartezeit im Schadenfall?

Prinzipiell ist keine Wartezeit im Rahmen unserer Spezialversicherung vorgesehen.

Nur bei Schäden durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck / Schneelast, Lawinen und Vulkanausbruch gilt eine Wartezeit von 14 Tagen ab dokumentierten Vertragsbeginn im Versicherungsschein.

▼   Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?

Prinzipiell ist keine Selbstbeteiligung im Rahmen unserer Spezialversicherung für Campingfass / Schlaffass / Fasssauna / Saunawagen / Finnhaus / Gartenhaus / Blockbohlen-Gartenhaus vorgesehen.

Nur bei Schäden durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck / Schneelast, Lawinen und Vulkanausbruch gilt eine Selbstbeteiligung 10% der Schadenhöhe, mind. 500,- € aber max. 5.000,- € je Schaden.

▼   Welche Laufzeit hat der Vertrag?

Sie können die Laufzeit des Vertrages frei wählen.

Es stehen Ihnen wahlweise eine Laufzeit von 1 Jahr und von 3 Jahren inkl. 10% Laufzeitnachlass zur Verfügung.

Wird der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit durch Sie oder den Versicherer gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht durch den Erwerber bei Verkauf des Objektes / Grundstückes oder bei einer Prämienerhöhung.

Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf.

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Datenschutzhinweise & Erstinformation zum Vermittler

Die Verarbeitung der von Ihnen bekanntgegebenen Daten wird durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.

Download: Datenschutzerklärung (pdf)

 

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Die Anfrage ist erst dann bei uns eingegangen, wenn Sie auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet werden.

Dies kann ein paar Sekunden dauern.

Weiterhin erhalten Sie sofort nach absenden eine automatische Email vom System, dass die Anfrage bei uns eingegangen ist.

Sollte diese nicht der Fall sein, ist die Anfrage nicht durchgegangen.

Bitte prüfen Sie dann nochmal, ob alle Felder ausgefüllt, bei den Auswahlfeldern alle Angaben vorgenommen und alle Bestätigungshäckchen gesetzt wurden.