Bauleistungsversicherung & Bauherrenhaftpflicht im Vergleich in Dresden

Bauherrenversicherungen im Vergleich

Egal ob Neubau, Umbau oder Ausbau

Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungs- und Feuerrohbauversicherung kombinierbar

Bis zu 70% Ersparnis durch unseren Vergleich

Wir beraten Sie auch gern individuell und persönlich

Bauherrenhaftpflicht I Bauleistungsversicherung I Feuerrohbau

Bauherrenhaftpflicht

Ein Hinweisschild "Baustelle - Betreten verboten" befreit sie nicht automatisch aus der Haftung ...

In der Privathaftpflicht ist meist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer bestimmten Bausumme je Bauvorhaben mitversichert. Wird dieser Betrag aber überschritten, so entfällt die Mitversicherung komplett. D.h., liegt die zu Bausumme je Bauvorhaben über dem genannten Betrag, empfehlen wir eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabungsarbeiten. Mitversichert ist dabei das Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück.

Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden die man -absichtlich oder versehentlich- einem Anderen zufügt. Die Ersatzpflicht ist in der Höhe nach sowie zeitlich unbegrenzt und man haftet mit gegenwärtigen und zukunftigen Einkommen / Vermögen und kann daher existenzbedrohliche Größenordnungen erreichen.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung) schützt Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und ähnliches versichert. Sie definiert sich als Allgefahrendeckung für das sich im Entstehen befindliche Bauprojekt mit Nennung abschließend aufgezählter Ausschlüsse. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall (un)bemannter Flugkörper).

Feuerrohbauversicherung

Die Versicherung des Feuerrisikos erfolgt zumeist über die Feuerrohbauversicherung.

Bei vielen Versicherungen wird diese während der Bauzeit (aber nur für einen bestimmten Zeitraum) im Allgemeinen kostenfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung geboten und wird nach Bezugsfertigkeit in eine prämienpflichtige Wohngebäudeversicherung umwandelt.
 

Sie haben Fragen zum Produkt oder wünschen eine Beratung?

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zum Produkt oder für eine Beratung zur Verfügung.

Telefonisch erreichen Sie unter (0351) 4706577 oder stellen Sie Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage.

Tarife berechnen, vergleichen, beantragen und sich schützen